Benutzerordnung in den Computerräumen / Nutzungsberechtigung im Schulnetz

EDV-NUTZUNGSORDNUNG

Klettgau-Gymnasium Tiengen, 09.09.09
(Erstellt in Anlehnung an das „Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen
an Schulen“ in: Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag und Ministerium für Kultus-, Jugend und
Sport Baden-Württemberg (Hrsg.): Multimedia-Empfehlungen, 2002, S. 50.)

Für die unterrichtliche Nutzung steht Ihnen ein persönlicher Account mit Zugang
zum Schulnetz und Internet sowie auf Wunsch ein E-Mail-Account zu
Verfügung. Alle Beteiligten sind aufgefordert zu einem reibungslosen Betrieb
beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.


I. Nutzerkennungen und Passwörter
1. Sie erhalten jeweils eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein
Passwort aus
mindestens acht Zeichen, womit Sie sich an allen vernetzten
Computern und ein weiteres,
womit Sie sich an der E-Learning-Plattform
anmelden können.


2. Vor der ersten Benutzung muss gegebenenfalls das eigene Benutzerkonto, der
Account,
frei geschaltet werden; ohne individuelles Passwort darf die vernetzte
Umgebung (lokales
Netz bzw. E-Learning-Plattform) nicht genutzt werden.

3. Für Handlungen, die unter Ihrer Nutzerkennung erfolgt sind, werden Sie ggf.
verantwortlich
gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten
werden. Das Arbeiten mit einem
fremden Zugang ist verboten. Wer ein fremdes
Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies umgehend
der betreffenden Person oder
den Netzwerkbetreuern mitzuteilen.


4. Nach Beendigung der Nutzung müssen Sie sich ordnungsgemäß abmelden.

II. Verbotene Nutzungen
5. Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des
Jugendschutzrechts
sind zu beachten.

6. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische
Inhalte aufzurufen
oder zu versenden.

7. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu
schließen.


III. Datenschutz und Datensicherheit
8. Das Klettgau-Gymnasium ist in Wahrnehmung seiner Dienstaufsichtspflicht
berechtigt, den
Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.

9. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu
Beginn eines jeden
neuen Schuljahres/-Ausbildungsjahres gelöscht. Dies gilt
nicht, wenn Tatsachen den
Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches
begründen. Das Klettgau-Gymnasium wird
von ihren Einsichtsrechten nur in
Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige

Stichproben Gebrauch machen.


10.Die Schulleitung sichert weiter zu, dass der Datenverkehr nicht weiter
statistisch ausgewertet
oder an Dritte weitergegeben wird.

IV. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
11. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des
Netzwerkes
sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind
grundsätzlich untersagt.


12. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen
werden (Ausnahme:
USB-Sticks, Memorykarten, Camcorder).

13. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien
(zum Beispiel
Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer
unberechtigt größere Datenmengen
in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist das
Klettgau-Gymnasium berechtigt, diese
Daten zu löschen.

V. Schutz der Geräte
14.Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu
erfolgen.
Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung
verantwortlichen Person
zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat
diese zu ersetzen.

15.Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet,
deshalb ist in
den Computerräumen Essen und Trinken verboten.

VI. Nutzung von Informationen aus dem Internet
16.Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für Zwecke genutzt werden, die mit
Ihren
schulischen Tätigkeiten zusammenhängen. Hierzu zählt auch ein
elektronischer Informationsaustausch,
der unter Berücksichtigung seines Inhalts
und des Adressatenkreises mit
dem Unterricht an der Schule im
Zusammenhang steht.


17.Das Herunterladen von großen Dateien oder Anwendungen ist im Schulnetz nur
mit Einwilligung
der betreffenden Lehrkraft zulässig.

18.Das Klettgau-Gymnasium ist nicht für den Inhalt der im Schulnetz über ihren
Internet-Zugang
abrufbaren Angebote verantwortlich.

19. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch
ohne Erlaubnis
kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

20. Bei der Weiterverarbeitung von Daten sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu
beachten.


VII. Versenden und Veröffentlichen von Informationen in das Internet
21.Werden Informationen in das Internet versandt, sind die allgemeinen
Umgangsformen zu
beachten (Netiquette).

22.Die Veröffentlichung von Internetinhalten im Rahmen des Unterrichts bedarf
vorab der Genehmigung
durch die Schulleitung.

23.Die Veröffentlichung von fremden Inhalten (Fotos und Materialien) im Internet ist
nur mit
der Genehmigung des Urhebers gestattet. So dürfen z. B. Texte,
gescannte Bilder oder onlinebezogene
Materialien nur mit Erlaubnis der
Urheber in eigenen Internetseiten verwandt
werden. Der Urheber ist zu nennen.
Verwertungsrechte sind zu beachten.


VIII. Besondere Hinweise zur Nutzung der E-Learning-Plattform „Moodle“
24. E-Mail: Jeder Nutzer ist selbst für den Erhalt und die Verarbeitung von E-Mails
aus Moodle
(z.B. den Nachrichtenforen) verantwortlich. Die Angabe einer
ungültigen E-Mail-Adresse ist
nicht zulässig. Das Abschalten von E-Mail in den
Profileinstellungen / den Foren entbindet
nicht von der Pflicht, sich selbständig
über alle aktuellen Vorgänge im Kursraum und Anweisungen
der Kursleitung zu
informieren.


25. Kursräume und Kursleiter: Alle Kursleiter sperren nach der Einschreibefrist
ihre Kursräume
über die kursspez. Einstellung „Einschreibung möglich: Nein “.
Dritte werden zu Kursräumen
nur nach ausdrücklicher Genehmigung der
Schulleitung zugelassen. Der dazu notwendige
persönliche Zugang wird vom
Moodleadministrator eingerichtet. Ein anonymer
Gastzugang ist grundsätzlich
nicht möglich.
Kursleiter können in Ihren Kursräumen die Daten der Nutzer
ihres Kursraumes einsehen.

Sie informieren die NutzerInnen Ihrer Kursräume über diese Möglichkeit.
Weiter geben Sie
derartige Daten zu keinem Zeitpunkt an Dritte weiter und
nutzen diese ausschließlich zu
pädagogischen Zwecken.

IX. Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis
26. Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit
ein Nutzungsrecht
gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche
Dienste genutzt werden
können, trifft die Schulleitung unter Beteiligung der
Netzwerkbetreuer. Besondere Nutzungsrechte
werden schriftlich bescheinigt.

27. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Sie versichern
durch ihre
Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen.

28.Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.


Diese Benutzerordnung ist als Fachraumregelung Bestandteil der jeweils gültigen Haus- bzw. Schulordnung. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation dienstrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen nach dem Schulgesetz zur Folge haben.



© [11.05.2007] Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, Baden-Württemberg /
© [09.09.2009] Fachabteilung Informatik am Klettgau-Gymnasium.

Last modified: Wednesday, 9 September 2009, 03:12 PM